
1.10.2007
Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat ab Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Bis zum 01.01.2008 besteht für alle Gebäudeeigentümer die Möglichkeit, sich einen preiswerteren verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen.